Refundierung durch die Krankenkassen

Refundierung durch die Krankenkassen

Als Wahlhebamme verrechne ich meine Leistungen direkt mit dir.

Hebammenhilfe ist Leistung der Krankenkasse und du kannst die Rechnung nach Begleichung bei deiner gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Diese erstattet 80 % von folgenden Kassentarifen (nicht vom Betrag des Hebammenhonorars!). Das entspricht derzeit ca. 32 Euro pro Hausbesuch plus Fahrtkosten).

Leistungskatalog für Hebammen (Auszug; Stand 01.01.2020):

  • Hausbesuch während der Schwangerschaft (nur bei ambulanter Geburt): 40,00 €
  • Ordination während der Schwangerschaft (nur bei ambulanter Geburt): 28,50 €
  • Hausbesuch im Wochenbett: 40,00 €
  • Ordination im Wochenbett: 28,50 €
  • Beratung per Videotelefonie im Wochenbett: 28,50 €
  • Telefonische Beratung im Wochenbett (max. 5 x): 10,00 €
  • Amtliches Kilometergeld bei Hausbesuch: 0,42 €/km
  • Zuschlag für Hebammenbeistand Sonn- und Feiertage: 5,30 €
  • Materialpauschale nach ambulanter Geburt: 9,00 €
  • Materialpauschale Wochenbett: 5,30 €

Weitere Details zur Refundierung findest du auf der Seite des Hebammengremiums.

Falls du eine private Zusatzversicherung hast, kontaktiere am besten deine/n BeraterIn und bitten um eine schriftliche Zusicherung, welche Leistungen refundiert werden.

Offene, nicht erstattbare Beträge können im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.